Fragen und Antworten (FAQ)
1. Was ist Pflegekinderwesen?
Pflegekinderwesen umfasst verschiedene Unterstützungsmaßnahmen wie Vollzeitpflege, Bereitschaftspflege und ehrenamtliche Vormundschaft, die dazu dienen, Kindern und Jugendlichen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, eine sichere und unterstützende Umgebung zu bieten.
2. Wer kann Pflegeeltern werden?
Jeder, der bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und den Herausforderungen der Pflegekinderbetreuung gewachsen ist, kann Pflegeeltern werden. Wichtige Voraussetzungen sind Empathie, Geduld, Stabilität und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
3. Was sind die Unterschiede zwischen Vollzeitpflege und Bereitschaftspflege?
- Vollzeitpflege ist eine langfristige Betreuung, bei der das Kind dauerhaft in der Pflegefamilie lebt, meist bis zur Volljährigkeit oder länger.
- Bereitschaftspflege ist zeitlich begrenzt und erfolgt in akuten Krisensituationen, z. B. bei plötzlicher Überforderung der Herkunftsfamilie oder Kindeswohlgefährdung. Die Betreuung dauert meist von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten.
4. Welche Unterstützung erhalten Pflegeeltern im Landkreis Börde?
Pflegeeltern erhalten umfassende Unterstützung durch das Jugendamt, darunter individuelle Beratung, regelmäßige Schulungen und finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld und Zuschüssen. Außerdem gibt es Netzwerkmöglichkeiten und Austausch mit anderen Pflegefamilien.
5. Wer übernimmt die rechtliche Vertretung von Kindern, die keinen Kontakt zu ihren leiblichen Eltern haben?
Ehrenamtliche Vormünder übernehmen die gesetzliche Vertretung der Kinder, wenn deren Eltern aus rechtlichen, gesundheitlichen oder persönlichen Gründen diese Verantwortung nicht übernehmen können. Das Jugendamt unterstützt die Vormünder durch Beratung und Fortbildung.
6. Wie erfolgt die Auswahl und Qualifikation von ehrenamtlichen Vormündern?
Ehrenamtliche Vormünder durchlaufen einen ausführlichen Bewerbungsprozess, der Gespräche, Hausbesuche und Schulungen umfasst. Sie werden auf ihre Aufgaben vorbereitet und erhalten laufende Unterstützung durch das Jugendamt.
7. Welche Kosten übernimmt der Landkreis Börde für Pflegefamilien und Vormünder?
Pflegefamilien erhalten Pflegegeld, das die Kosten für die Unterbringung und Betreuung der Kinder abdeckt. Darüber hinaus können zusätzliche Leistungen wie Zuschüsse für medizinische Behandlungen oder besondere Anlässe wie Klassenfahrten beantragt werden.
8. Welche Rolle spielt das Jugendamt im Pflegekinderwesen?
Das Jugendamt unterstützt Pflegefamilien, Bereitschaftspflegefamilien und Vormünder durch Beratung, Schulungen, Begleitung und die Vermittlung von externen Hilfen wie Therapeuten oder Pädagogen. Es ist Ansprechpartner für alle Anliegen rund um die Pflegekinderbetreuung.
9. Wie lange dauert die Vermittlung eines Pflegekindes oder Vormunds?
Die Dauer der Vermittlung variiert je nach Einzelfall. Bei akuten Krisensituationen kann die Vermittlung schnell erfolgen, während bei langfristigen Lösungen wie der Vollzeitpflege oder Vormundschaft ein längerer Prozess mit Gesprächen und Prüfungen notwendig ist.
10. Kann die Herkunftsfamilie weiterhin Kontakt zu ihrem Kind haben?
Ja, soweit es im Sinne des Kindeswohls ist, wird versucht, den Kontakt zur Herkunftsfamilie aufrechtzuerhalten. Pflegefamilien arbeiten in diesem Zusammenhang eng mit dem Jugendamt und anderen Fachstellen zusammen, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten.
11. Was ist die Aufgabe von Bereitschaftspflegefamilien?
Bereitschaftspflegefamilien übernehmen kurzfristig die Betreuung von Kindern, die aus akuten Krisensituationen herausgenommen werden müssen. Sie bieten den Kindern eine sichere Übergangslösung bis zu einer langfristigen Betreuung, z. B. durch eine Vollzeitpflege oder Rückkehr in die Herkunftsfamilie.
12. Wie werde ich Pflegeeltern oder ehrenamtlicher Vormund?
Interessierte können sich unverbindlich beim Jugendamt des Landkreises Börde informieren. Nach einem Beratungsgespräch und einer Eignungsprüfung folgen Schulungen, um die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erlernen.