Ehrenamtliche Vormünder im Landkreis Börde

Was bedeutet ehrenamtliche Vormundschaft?

Ehrenamtliche Vormünder übernehmen die gesetzliche Vertretung eines Kindes oder Jugendlichen, wenn dessen Eltern aus rechtlichen, gesundheitlichen oder persönlichen Gründen nicht in der Lage sind, für das Wohl ihres Kindes zu sorgen. Der Vormund trifft wichtige Entscheidungen in den Bereichen:

  • Bildung: Auswahl der Schule oder Ausbildungswege,
  • Gesundheit: Zustimmung zu medizinischen Behandlungen,
  • Alltag: Regelung des Aufenthalts und Freizeitgestaltung,
  • Behörden: Vertretung gegenüber Ämtern und Institutionen.

Der Fokus liegt dabei immer auf dem Wohl und den Bedürfnissen des Kindes.

Wer kann ehrenamtlicher Vormund werden?

Jeder, der bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und sich für das Wohl eines Kindes einzusetzen, kann ehrenamtlicher Vormund werden. Wichtige Voraussetzungen sind:

  • Empathie und Kommunikationsfähigkeit: Sie sollten in der Lage sein, auf die Bedürfnisse des Kindes einzugehen und Vertrauen aufzubauen.
  • Zeit und Engagement: Ein Vormund sollte regelmäßig für das Kind erreichbar sein und Zeit für Gespräche, Besuche und Entscheidungen einplanen.
  • Verantwortungsbewusstsein: Die Aufgabe erfordert die Bereitschaft, rechtliche und persönliche Verantwortung zu übernehmen.
  • Kooperation: Eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen beteiligten Institutionen ist unerlässlich.

Es sind keine speziellen beruflichen Qualifikationen erforderlich. Wichtig ist vielmehr eine stabile Persönlichkeit, Interesse an der Lebenssituation des Kindes und die Bereitschaft, sich in rechtliche und organisatorische Fragen einzuarbeiten.

Welche Aufgaben hat ein ehrenamtlicher Vormund?

Als Vormund vertreten Sie das Kind in allen wichtigen Angelegenheiten und sorgen dafür, dass es die bestmögliche Unterstützung erhält. Zu den konkreten Aufgaben zählen:

  1. Persönlicher Kontakt: Regelmäßige Treffen mit dem Kind, um seine Bedürfnisse, Wünsche und Sorgen zu verstehen.
  2. Entscheidungen treffen: Verantwortung für wichtige Lebensbereiche wie Schule, medizinische Versorgung und Freizeitgestaltung übernehmen.
  3. Rechtliche Vertretung: Wahrnehmung der Rechte des Kindes gegenüber Behörden, Gerichten und anderen Institutionen.
  4. Zusammenarbeit: Enge Abstimmung mit dem Jugendamt, der Pflegefamilie oder anderen Bezugspersonen des Kindes.

Ziel ist es, dem Kind eine stabile, unterstützende und fördernde Begleitung zu bieten.

Der Weg zur ehrenamtlichen Vormundschaft

Wenn Sie sich für die ehrenamtliche Vormundschaft interessieren, können Sie sich beim Jugendamt des Landkreises Börde unverbindlich informieren. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Erstgespräch: In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie mehr über die Anforderungen und den Ablauf.
  2. Prüfung der Eignung: Ihre persönlichen Voraussetzungen werden in Gesprächen und ggf. durch eine erweiterte Führungszeugnisprüfung überprüft.
  3. Vorbereitung: Sie nehmen an Schulungen teil, die Sie auf Ihre Aufgaben vorbereiten.
  4. Zuweisung eines Kindes: Nach erfolgreicher Eignungsprüfung werden Sie mit einem Kind oder Jugendlichen zusammengeführt, das zu Ihnen passt.